E Scooter / E Bike

Starten Sie zusammen mit uns in die E-Scooter-Saison

E-Scooter mit Straßenzulassung sind seit Mitte 2019 im öffentlichen Straßenverkehr in Deutschland erlaubt. Als Voraussetzung des Betriebs ist eine Haftpflichtversicherung wie es die Gesetzesgrundlage verlangt.

 

Nach der Gesetzeslage besteht für E-Scooter eine Versicherungspflicht:

laut Gesetz dürfen Elektro-Scooter ohne Versicherung nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Die Art des E-Scooter oder Rollers spielt dabei keine Rolle, ausschlaggebend ist, dass für das Gefährt eine Betriebserlaubnis (ABE), Einzelbetriebserlaubnis (EBE) oder Certificate of Conformity (COC) nach § 20 StVZO vorliegt. Nur dann ist der Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung für diese Elektrokleinstfahrzeuge möglich.

 

Auch weitere Elektrofahrzeuge können ganz individuell abgesichert werden wie Beispielsweise Segway´s, Golfkarts oder auch andere Elektrokleistfahrzeuge.
Wir finden die passende Absicherung um Ihnen ein sicheres Gefühl beim Fahren zu bieten.

Kontakt

Makler Jörg Ochs
Im Flur 8
67742 Heinzenhausen

Tel.: 0 63 82 8 66 32 60
Fax: 0 63 82 / 99 32 61

Email: info@jo-makler.de

 

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